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Politisch werden die Stadtteile durch Ortsvorsteher/innen und den Ortsbeirat
repräsentiert.
Ortsvorsteher/innen
sind Ehrenbeamte und werden alle fünf Jahre direkt gewählt. Sie vertreten die
Belange ihres Stadtteils gegenüber den gesamtstädtischen Organen und haben
unter anderem das Recht zur Anhörung in den Ausschüssen des Stadtrats.
Der Ortsvorsteher/die Ortsvorsteherin ist stimmberechtigte/r Vorsitzende/r des
Ortsbeirats, der sich je nach Größe des Stadtteils aus 7 bis 13 Mitgliedern
zusammensetzt, und ebenfalls alle fünf Jahre im Rahmen der allgemeinen
Kommunalwahlen neu gewählt wird. Ihm/Ihr muss vor allen Stadtratsbeschlüssen,
die den jeweiligen Stadtteil betreffen, das Recht zur Stellungnahme eingeräumt
werden.
Der Ortsbeirat wählt aus seiner Mitte eine/n Stellvertreter/in des
Ortsvorstehers/ der Ortsvorsteherin.
Die Sitzungen des Ortsbeirats sind öffentlich.
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